Hinweisgeberschutzsystem
Das Hinweisgebersystem als Bestandteil eines effektiven Compliance Management Systems dient der Früherkennung von Fehlentwicklungen, die zu erheblichen Risiken für Röckelein führen können. Aus diesem Grund werden nur Meldungen zu bestimmten Compliance Verstößen angenommen und bearbeitet.
Mit diesem Meldesystem bieten wir die Möglichkeit, neben der Nutzung herkömmlicher Kommunikationswege auch Hinweise auf Compliance Verstöße ohne Nennung der Identität abzugeben. Sie können online oder telefonisch rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche weltweit Hinweise abgeben.
Im Falle einer anonymen Hinweisabgabe bitten wir Sie, am Ende Ihrer Meldung einen geschützten Postkasten einzurichten, um dadurch die anonymisierte Kommunikation im Rahmen der Meldungsbearbeitung zu ermöglichen.
Es besteht auch die Möglichkeit, anonyme Anfragen zu Compliance relevanten Themen an die Complianceabteilung zu stellen, wenn Sie unsicher sind, ob ein Fehlverhalten vorliegt.
Wir ermutigen Sie, die Meldung unter der Nennung Ihrer Identität abzugeben. Röckelein trifft angemessene und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Hinweisgebers.
Meldungen sollen frühzeitig, sorgfältig, vollständig und richtig abgegeben werden.
Der Missbrauch des Hinweisgebersystems zur Abgabe wissentlich falscher Meldungen kann zu straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
Zur Vereinfachung des Textflusses haben wir die männliche Form von Hinweisgeber, Mitarbeiter, Ansprechpartner usw. gewählt. Es ist selbstverständlich, dass diese Begriffe für die weibliche Geschlechtsform gleichermaßen gelten.
Sie möchten uns einen Verdachtsfall übermitteln? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an unsere interne Meldestelle compliance@roeckelein.de. Hier können Sie mit uns sicher und auf Wunsch anonym kommunizieren.